Pferdehalterhaftpflicht
Das Verhalten Ihres „tierischen Freundes" ist manchmal unberechenbar – die finanziellen Folgen hieraus leider auch. 
Während Katzen und andere Kleintiere, die als Haustiere gelten in der Privathaftpflicht einge- schlossen sind, müssen sich Pferde- und Hundebesitzer (in den meisten Bundesländern sogar per Gesetz) über eine eigenständige Tierhalter- haftpflichtversicherung gegen die Schäden ihres „liebsten Freundes" absichern.
Auszug der zu versichernden Leistungen:
- 10-Millionen-Euro- oder 15-Millionen-Euro-Deck- ung für Personen-, Sach- und Vermögens- schäden
- Fremdreiterrisiko = Reiter auf Ihrem Pferd
- Flurschadenrisiko
- Risiko des gewollten und ungewollten Deck- aktes
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen z.B. Reitturnier oder Pferdeschau sowie Training/Vorbereitung
- Mitversicherung von Fohlen bis 12 Monate
- Reitbeteiligungen
- Schäden bei Gebrauch von Fuhrwerken z. B. Kutsch- und Schlittenfahrten
- Auslandsschutz – weltweit
- Umfangreicher mitversicherter Personenkreis
- Gewässer- und Umweltschäden
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- GDV-Bedingungsgarantie plus künftiger Verbesserungen und der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse"
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen z. B. Pferdeanhänger und Reitzubehör bis 10.000 €
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen z. B. Stallung, Reithalle oder Weidezaun bis 100 % der Deckungssumme
- Teilnahme an Pferderennen
Quelle: http://www.k-m.info/dokumente/svZ2/KM-allsafe-select-Z2-Pferd-Flyer-A5_11-2011.pdf