Hundehalterhaftpflicht
Das Verhalten Ihres „tierischen Freundes" ist manchmal unberechenbar – die finanzie
llen Folgen hieraus leider auch.
Während Katzen und andere Kleintiere, die als Haustiere gelten in der Privathaftpflicht einge- schlossen sind, müssen sich Pferde- und Hundebesitzer (in den meisten Bundesländern sogar per Gesetz) über eine eigenständige Tierhalter- haftpflichtversicherung gegen die Schäden ihres „liebsten Freundes" absichern.
Auszug der zu versichernden Leistungen
- 10-Millionen-Euro- oder 15-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mietsachschäden an Wohnräumen/sonstigen Räumen bis 100 % der Deckungssumme
- Risiko des ungewollten und gewollten Deckaktes
- Teilnahme an Hundeturnieren, -rennen, -schauen sowie Training/Vorbereitung
- Mitversicherung von Welpen bis 12 Monate
- Auslandsschutz – weltweit
- Umfangreicher mitversicherter Personenkreis
- Forderungsausfalldeckung
- Kautionsleistung
- Gewässer- und Umweltschäden
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- GDV-Bedingungsgarantie plus künftiger Verbesserungen und der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse"
- Schäden an beweglichen Sachen im Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus
- Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 10.000 € – auch bei Leihe
Quelle: http://www.k-m.info/dokumente/svZ2/KM-allsafe-select-Z2-Hund-Flyer-A5_11-2011.pdf