Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung ist der Kostenairbag für alle Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis.Während für angestellte Mediziner/-innen die Krankentagegeldversicherung einen ausreichenden Schutz darstellen kann, müssen sich die Praxisbesitzer/-innen weitaus mehr Gedanken machen.
„Was ist mit meinen laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter, Zinsen, Leasingraten, Versicherungs- beiträge und den ganzen anderen Fixkosten meiner Praxis, die meine Krankentagegeldversicherung nicht übernimmt?"
Für diese Kosten springt die Praxisausfallversicherung kurz PAV, im Falle von Krankheit, Unfall und behördlich angeordneter Quarantäne ein.
Ermittlung der Versicherungssumme
Zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme werden die oben beschriebenen monatlichen Fixkosten summiert und mit der jeweiligen Haftzeit laut Versicherungsgesellschaft multipliziert. Üblich ist eine Haftzeit von 12-18 Monate
Gesundheitsfragen
Bei Antragsstellung werden immer Gesundheitsfragen fällig. Deshalb unser Tipp, so früh und im möglichst besten Gesundheitszustand die PAV beantragen und abschließen.
Die Versicherer lehnen bei negativen Gesundheitsfragen zwar nicht immer gleich ab, aber es wird zumindest ein Risikozuschlag fällig.
(Doch auch in solchen Fällen können wir Ihnen mit dem entsprechenden Fachwissen eine langfristige Lösung anbieten,)
Höchstalter
Jede Versicherungsgesellschaft, die eine PAV anbietet legt ein sogenanntes Höchsteintrittsalter fest. Bei guten Versicherern liegt dieses Eintrittsalter bei wenigstens 59 Jahren.
steuerliche Behandlung
Gemäß dem Urteil vom 20.05.2009 - Az. VIII R 6/07 sind Versicherungsleistungen aus der PAV steuerfrei. Im Gegenzug dazu sind die Beiträge nicht als Betriebskosten ansetzbar.