Maschinen- / Maschinenbruchversicherung
Mit einer Maschinenversicherung, oft auch als Maschinenbruchversicherung bezeichnet, können einzelne Großmaschinen gegen umfangreiche Gefahren versichert werden.
Dabei ist eine Maschinenversicherung für stationäre Maschinen und fahrbare Maschinen möglich.
Versicherte Gefahren
Versichert sind Schäden durch menschliches Versagen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, sowie Schäden durch betriebliche Ursachen wie Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Über- oder Unterdruck, Öl- uns Schmiermittelmangel, Überlastung und Fremdkörper.
Weiterhin sind Produktfehler wie Konstruktionsmängel, Materialfehler und Ausführungsfehler, sowie Elementarereignisse wie Sturm, Frost und Eisgang versichert
Schadensersatz
Bei einem Schaden werden die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung der Maschine ersetzt. Die Ersatzleistung ist dabei auf den Zeitwert begrenzt. Liegt ein Totalschaden vor, wird der Zeitwert abzüglich eines Rest- oder Schrottwertes ersetzt.
Versicherungssumme
Versicherungssumme in der Maschinenversicherung ist der Neuwert der Maschine. Dies ist der Listenpreis im Jahr der Anschaffung.
Ertragsausfall
Neben der Maschinenversicherung, die Ersatz bei Verlust und Beschädigung leistet, kann für die Dauer des Maschinenausfalles eine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen werden. Hiermit werden die während des Produktionsausfalles weiter laufenden Kosten und der entgangene Gewinn abgesichert.
Schadenbeispiel
Durch einen Riss im Zylinderkopf eines Dieselmotors dringt Kühlwasser in den Verbrennungsraum ein. Dadurch entstehen Schäden an Kolben und Pleuel.