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Haus- / Grundbesitzerhaftpflicht

hausundgrundbesitzerhaftpflichtDie Haus-/ Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten, denen auf oder innerhalb ihres Eigentums ein Schaden passiert ist, der darauf zurückzuführen ist, dass Sie ihrer Sorgfaltspflicht als Eigentümer nicht hinreichend nachgekommen sind.
 
„Eigentum verpflichtet!“
 
Eigentümer haften für die Schäden und Folgen, die anderen Menschen in ihrem Haus und auf ihrem Grundstück passieren. Vor den wirtschaftlichen Folgen schützt in jedem Fall eine Haftpflicht.
 
Während das Eigenheim in den meisten Fällen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, wird bei vermieteten Immobilien eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.
 
Wurden Verkehrssicherungspflichten seitens des Eigentümers nicht eingehalten oder fahrlässig vernachlässigt, springt der Versicherer ein. Dieser prüft und begleicht ggf. die Ansprüche Dritter gegen den Immobilienbesitzer.
 
Die Gefahr, dass etwas passiert steigt, wenn sich andere Personen auf ihrem Grundstück bewegen, denn Sie können nie vorhersehen, wie sich andere Menschen verhalten werden.
 
Schadenbeispiele
  • der Hauseingang ist schlecht beleuchtet, einer ihrer Mieter kehrt nach Hause zurück, stürzt und zieht sich eine komplizierte Fraktur im Unterarm zu
  • Sie haben bei Reparaturarbeiten ­an der Treppe mangelhaft Sicherungsvorkehrungen getroffen
  • der Gehweg vor ihrem Haus oder auf ihrem Grundstück wurde nicht vom Schnee befreit

 

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